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 Betreff des Beitrags: So beschafft sich eine Stadt Geld...
Ungelesener BeitragVerfasst: Di 13. Nov 2012, 10:24 
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Beiträge: 2447
https://www.openpetition.de/petition/on ... bibliothek
LG
Ingo


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Ungelesener BeitragVerfasst: Di 13. Nov 2012, 10:28 
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Registriert: So 18. Okt 2009, 10:00
Beiträge: 2447
wir lesen u.a.:
"Eine ausführliche zusammenfassende Darstellung legte Dr. Klaus Graf (Hochschularchiv der RWTH Aachen) in Form eines offenen Briefs an den Bürgermeister der Welterbe-Partnerstadt von Stralsund, Wismar, am 6.November 2012 in "Archivalia" vor, in dem er die Verkäufe vehement kritisierte und als "geschichtsvergessene Barbarei" geißelte. Am gleichen Tag gab der Oberbürgermeister der Stadt Stralsund Dr. Alexander Badrow bekannt, er nähme die Vorwürfe "sehr ernst" und kündigte die Einsetzung eines externen Fachgutachters an.

Das ist aus unserer Sicht längst nicht ausreichend. Die Verkäufe
werten wir als unverantwortlichen Anschlag auf das Kulturerbe der
Welterbe-Stadt Stralsund und des gesamten Ostseeraums. Wir schließen uns den genannten kritischen Stellungnahmen an und fordern:

- Alle relevanten Umstände (Kaufpreis, Verkaufslisten usw.) müssen von der Stadt Stralsund veröffentlicht werden.

- Auch wenn es zu begrüßen ist, dass der Stralsunder Oberbürgermeister die Vorwürfe inzwischen "sehr ernst" nimmt und die Einsetzung eines externen Fachgutachters abgekündigt hat, fordern wir von der Stadt Stralsund, dass die Auswahl eines Gutachtergremiums im Dialog mit den Kritikern erfolgt.

Begründung: - Da die Veräußerung aus unserer Sicht unrechtmäßig war, fordern wir die Stadt Stralsund bzw. die Kommunalaufsicht im Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern auf, die Rückführung der veräusserten Bestände vorzunehmen. Notfalls muss die Stadt Stralsund alle verkauften Bände zurückkaufen. Weitere Verkäufe aus dem Stadtarchiv Stralsund darf es
nicht geben!

- Wir rufen die politischen Entscheidungsträger in
Mecklenburg-Vorpommern, Landtag und Verwaltung, dazu auf, dringend rechtliche Regelungen in Kraft zu setzen, die solche Veräußerungen beweglicher Kulturgüter in Archiven, Bibliotheken und Museen wirksam verhindern können.

- Alle schützenswerten Sammlungen im Land sind in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts (bzw. national wertvoller Archive), das derzeit noch leer ist, aufzunehmen und in die Denkmalliste als bewegliche Denkmäler einzutragen.

- Das Denkmalschutzgesetz, das Archive vom Denkmalschutz ausschließt, ist zu ändern, damit denkmalschutzrechtliche Rettungsmaßnahmen (§ 20 Abs. 2 DSchG M-V) auch bei Archiven greifen können.

- Die im Land Mecklenburg-Vorpommern bestehenden Archivbibliotheken sind als wichtige wissenschaftliche Spezialbibliotheken stärker zu fördern und besser für die Nutzung zu erschließen (insbesondere durch elektronische Bibliothekskataloge).

Jedes verkaufte Buch ist womöglich unwiederbringlich verloren. Die Zeit drängt. Rettet die Stralsunder Archivbibliothek!

Im Namen aller Unterzeichner."

Ich habe unterschrieben-Ingo Bodin


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Ungelesener BeitragVerfasst: Mi 14. Nov 2012, 14:13 
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Registriert: Mo 24. Okt 2011, 15:41
Beiträge: 1003
Wohnort: Öhringen
Moin Ingo,
so eine Sauerei. Ich als Rüganer habe selbstverständlich auch unterzeichnet und den Link an Facebook und Google+ weitergeleitet.
LG Sven

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