Was muss die Anmeldung eines Vorstandswechsels zum Vereinsregister enthalten? Die Anmeldung muss enthalten den Namen und die Anschrift des Vereins, Name und Vorname und bisherige Funktion jedes ausgeschiedenen Mitglieds des Vorstandes, Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum und Adresse und nunmehrige Funktion jedes neugewählten Mitglieds des Vorstandes. Was muss dem Registergericht beim Vorstandswechsel vorgelegt werden? Der Anmeldung sind beizufügen: in Kopie oder Abschrift ein Nachweis über das Ausscheiden des bisherigen Vorstandsmitgliedes etwa in Form des Protokolls der Vorstandswahl oder einer Erklärung über die Amtsniederlegung, in Kopie oder Abschrift das Protokoll der Vorstandsneuwahl. Eine auszugsweise Kopie oder Abschrift ist zulässig; sie muss mindestens den Eingang des Protokolls, die Wahlen und den Schluss mit den Unterschriften enthalten. Ab wann ist der neue Vorstand im Amt? Der neue Vorstand ist im Amt, sobald er gewählt ist und sein Amt angenommen hat. Gleichzeitig verliert der bisherige Vorstand seine Stellung. Die Eintragung im Vereinsregister ist dafür nicht ausschlaggebend. Die Eintragung macht den Vorstandswechsel nur noch publik. Was muss ein Protokoll enthalten, damit das Registergericht eine beschlossene Änderung einträgt?
In das Protokoll über die Mitgliederversammlung müssen Sie immer aufnehmen: 1.) Ort und Tag der Versammlung; 2.) Vornamen und Familiennamen des Versammlungsleiters und des Protokollführers; 3.) die Zahl der erschienenen Mitglieder; 6.) die Feststellung, dass die Versammlung beschlussfähig war. 7.) die gestellten Anträge und die gefassten Beschlüsse. Dabei muss stets das Abstimmungsergebnis ziffernmäßig genau wiedergegeben werden. Vermeiden Sie Wendungen wie „mit großer Mehrheit“ oder „fast einstimmig“. Finden Neuwahlen zum Vorstand statt, sollten Sie jede(n) neu Gewählte(n) mit Familienname, Vorname, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum und Wohnanschrift aufführen und angeben, dass er/sie die Wahl angenommen hat. Näheres zu Satzungsänderungen weiter unten. 8.) die Unterschriften derjenigen Personen, die nach der Satzung die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu protokollieren haben.
4.) die Feststellung, dass die Versammlung satzungsgemäß einberufen wurde; 5.) die Tagesordnung und die Feststellung, dass die Tagesordnung bei der Einberufung der Versammlung angekündigt wurde;
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