N.Augustin hat geschrieben:
Das Thema hatten wir vor kurzem auch in der GwF (ich glaube da ging es um den gestückten Bord im Wappen Bäumer). Ergebnis war: Man kann auch Stabbord schreiben - muss man aber nicht, denn jeder Wappenzeichner mit ein wenig Gefühl für das was er tut, wird den Bord in einem ausgewogenen "Dickenverhältnis" zum Rest des Schildinhaltes zeichnen. Haltet es, wie ihr wollt.
Alles (auch) richtig.
Nur: Dieses mal geht es nicht um ein Familienwappen, sondern um ein kommunales Wappen. Weite Teile der modernen Heraldik-Literatur differenzieren zwischen Bord und Stabbord und die kommunale Heraldik in Deutschland folgt, so weit ich sehen kann, in der Blasonierung dieser Differenzierung. Zumindest ist mir nach ein bißchen Googeln kein kommunales Wappen aufgefallen, wo man beim "Bord/Stabbord" nach der Regel
"Haltet es, wie ihr wollt ..." das Wappen blasoniert hätte. Ich wollte nur kurz informieren, daß die blasonierte Bezeichnung "Bord" dem Wappenzeichnern mehr Spielraum läßt, was das "Dickenverhältnis" anbetrifft, die Bezeichnung "Stabbord" ihn aber durchaus in gewissem Sinn einschränkt. Hilfreich wäre es vielleicht, wenn man den Breesern mal das "Stabbord" im Heraldischen Lexikon von Oswald auf Seite 374 zeigt -- und dazu im Gegensatz zum Beispiel das "gestückte Bord" auf Seite 158, das schwarze Bord auf Seite 161 und so weiter. Dann sieht jeder, warum es Sinn machen könnte, zwischen Bord und Stabbord später bei der Blasonierung zu differenzieren (je nachdem, zu welchem "ausgewogenen Dickenverhältnis" die Breeser tendieren).
1001 Grüße
Andreas