Spendenbescheinigungen Wir werden in der ersten Februarhälfte die Spendenbescheinigungen ausstellen und zusenden LAUT Bescheid vom Finanzamt Pritzwalk vom 01.10.2008
Behandlung der Spenden
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden,die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck ( § 50 Abs.1 EStDV) auszustellen.
Behandlung der Mitgliedsbeiträge
Die Körperschaft ist nicht berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen ...auszustellen...
Ingo Bodin, verbunden mit dem Dank an die Spender.
|