Zitat:
1. Bei einer Neustiftung entscheidet der Stifter allein- unabhängig was Vereine dazu meinen...
2. Hat der Stifter entschieden und die Führungsberechtigung rückdatiert, ist eine sehr große Anzahl von meistens völlig unbekannten Personen führungsberechtigt und was schwerer wiegt- erbmäßig berechtig diese Führungsberechtigung weiter zugeben. Jede nachträgliche Veränderung- nachträgliche- ist schwer , denn rechtlich müßten alle = Erbengemeinschaft zustimmen, dies ist bei unbekannten Erben kaum praktisch möglich... Jedoch genauso schwer ist es, bei Nichteinverstanden sein- mit der Ausdehnung der Führungsberechtigung, juristisch dagegen vorzugehen. Der Staat greift nicht ein und man muss nachweisen, das das eigene Recht verletzt sei ,weil ein Verwandter plötzlich auch das Wappen führt,... praktisch hat es wohl bisher niemand versucht...
3. Es gibt auch die Rechtsauffassung ,jeder der das Führungsrecht hat, kann damit machen was er möchte- so z.B. wird die Führungsberechtigung während der Ehe auf den Ehepartner ausgedehnt, ohne dass die Erbengemeinschaft ,den Ehepartner , weil Wappenführender, aussuchen kann.
Mein persönlicher Rat: wir sind rund 82 Millionen Einwohner, nur wenige führen Wappen, wenn ich Verwandte mit dem Führen meines Wappens versehe= Großfamilie, bringe ich nur zum Ausdruck wir sind verwandt, Schaden tritt wohl weniger auf, jedoch es kann " Der richtige " dabei sein und der klebt es auf die Mülltonne...
Ingo
Zitat: Ingo Bodin
Quelle:
http://www.gemeinschaft-wappenfuehrende ... f=4&t=4131