Forum des Prignitzer Herold e.V.

Vereinsforum
Aktuelle Zeit: Do 28. Mär 2024, 10:17

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Forumsregeln


Die Forumsregeln lesen



Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 1 Beitrag ] 
Autor Nachricht
Ungelesener BeitragVerfasst: Mo 19. Okt 2009, 12:57 
Offline
Administrator

Registriert: So 18. Okt 2009, 11:09
Beiträge: 348
Zitat:
Nach dem ich in einem Beitrag sehr ausführlich meine Meinung zu Registrungsmöglichkeiten von Wappen und damit zusammenhängend der Formulierung der Führungsberechtigung darstellte, möchte ich heute, auf einen, meiner Meinung nach ,entscheidenden zu beachtenden Zusammenhang hinweisen / bei Neustiftungen / den von Motivwahl und Führungsberechtigung.

1. Ausgangslage dürfte sein:

Mitte des 14.Jahrhunderts beschäftigte sich mit der Wappenannahme der italienische Jurist Saxoferrato, er war der Auffassung , dass jeder das Recht hat, ein Wappen zu tragen und es frei zu wählen, allerdings verschieden von den schon existierenden" Quilibet potest assumere sibi arma et insignia, illa portare et in rebus propriis impingere"
Jeder kann Wappen und Abzeichen annehmen, sie tragen und auf ihm gehörige Sachen malen .
Somit entwickelte sich ein festes Recht. Jeder konnte ein Wappen nach seinem Geschmack wählen, mit der einzigen Einschränkung, dass es nicht mit einem anderen Wappen identisch sein dürfte.

2. Damit ist der Annehmende völlig frei in der Motivwahl, er muss jedoch ein Zeichen annehmen ,welches nach der Heraldik ein Wappen darstellt. Sonst führt er alles, nur kein Wappen.

3.Dr. Stephan Rekule von Stradonitz hat nach Auflösung der deutschen Heroldsämter für den Verein Herold 1922 eine zwölfte Auflage der Wappen= Fibel von Hildebrandt herausgegeben. Gerade im Zusammenhang mit der Standortfindung nach Abschaffung der Adelsvorrechte gibt dieses Werk Einblicke wieder, wie Zeitzeugen den Prozeß beurteilten.
S. 11 " Bedeutung der Wappenbilder "
"Eine der am häufigsten von Laien an Wappenkundige gerichte Frage ist die : was bedeutet dieses oder jenes Wappenbild ?.... Man kann nur sagen, daß die Annahme der meisten Wappenbilder eine willkürliche war oder auf irgendwelchen, längst nicht mehr zu ermittelnden Zufälligkeiten beruhte..." S. 11 Unidruckerei Stürtz Würzburg.
Wer stellen fest :
Willkür bei der Annahme
Totalverlust der Weitergabe des Sinnes der verwendeten Wappenbilder
Zufallsprinzip

von Stradonitz spricht dann allgemein in seiner Fibel von ... es zeugt infolgedessen von grenzenloser geschichtlicher Unkenntnis...diese müssen wir uns auch heute noch vorwerfen, wenn wir von einem möglichen Stifter, bis ins kleinste seine Motivwahl ergründen wollen. Wer gibt sich schon bei uns( GwF) zu frieden , mit der Aussage: Ich, der Stifter möchte dies ,weil es mir gefällt und heraldisch machbar ist ?

4. Ich brauche an dieser Stelle nicht die Aussagen des führenden Heraldiker Dr. Bernhard Peter wiedergeben zur Wappenannahme in heutiger Zeit, diese kann man selber lesen. Mein Rat ist ,ein Stifter sollte dies auch vorher tun. Ein entscheidender Gesichtspunkt kommt bei Bernhard Peter meines Erachtens zu kurz- der Zusammenhang von Motivwahl und der beabsichtigten Formulierung der Führungsberechtigung durch den Stifter der Gegenwart.

5. Dieser Zusammenhang läßt sich so darstellen:

- wenn ,wie hundertfach in Formulierungen in 17 Bänden ADW - über 40 Jahre Wappenrolleneintragungen- geschehen ,als Stifter beide Ehepartner erscheinen, demnach das neue Zeichen im Klartext ein frei erfundenes neues Ehewappen darstellt, müssen sich auch beide Linien im Wappen finden. " Man kann auch ein Ehewappen so darstellen, daß man die Schildbilder in einem gespaltenen Schilde vereinigt, entweder kommt dann in jede Hälfte eines der Wappen vollständig, oder- wo sich die Bilder dazu eignen- man teilt beide Schilde senkrecht in zwei Hälften und schiebt die rechte Hälfte des männlichen und die linke des weiblichen aneinander.." Fibel S. 19. Wer m.E. den Stifter als Ehepaar auffaßt, kommt um Allianzmotivwahl nicht umhin, es ist völlig unlogisch ,die Motive bei der vorgenommen Führungsberechtigung
dann nur von einem Ehepartner abzuleiten. Wenn das Ehepaar Stifter ist, ist eine nachträgliche Rückdatierung im Prinzip nur logisch ,wenn es auf beide Vorfahrenlinien_ Mann und Frau abgestellt wird. In der ADW häufiger so gemacht. Oft wurde dann noch dem Wappen ein Doppelname gegeben , obwohl das Stifterpaar nur einen einfachen Ehenamen führt.

- unsinnig in logischer Betrachtung ist dagegen, die Motivwahl nur agnatisch zu suchen und die Führungsberechtigung von Mann und Frau dranzuhängen. So wie bei uns ,bisher gemacht, der Stifter solle in seinem Geschlecht nach Motiven suchen und die " angehängte " Ehefrau ,weil sie ja den Namen des Mannes als Ehenamen auch führt, kann das Wappen während der Ehe mitführen, bei Scheidung wird es ihr weggenommen...noch unsinniger, wenn man diese Wappenstiftungsform( agnatisch) in der Führungsberechtigung -warum auch immer- auf die Vorfahren der Frau ( weder Namensidentität, nach Motivwahl) auch noch ausdehnt, dafür lassen sich auch Belege finden.

- sinnvoll erscheint mir auch die Betrachtung zu sein , was stifte ich ,ein Familienwappen oder ein Geschlechterwappen? Greifen wir in diesem Zusammenhang auf die über 80 Jahre alte Fibel...


" Geschlecht( Begriff) . Der Begriff " Geschlecht" ( lateinisch gens) ist der weitere, " Familie " der engere. Unter Familie versteht man das derzeitige " Familienoberhaupt", seine nächsten, lebenden, männlichen oder weiblichen Anverwandten des gleichen Stammes ( und deren Ehefrauen ),unter " Geschlecht" dagegen alles , was auf einer Stammtafel zu verzeichnen ist. Die wissenschaftliche Geschlechterkunde sollte sich diesen Sprachgebrauch als einen ständigen Sprachgebrauch angewähnen und daher z.B. von " Familienverbänden " nicht sprechen, sondern von " Geschlechterverbänden " S. 28


Wer seine Familie und vor allem sich seinen Beruf, Neigungen usw. in der Vordergrund stellt, schafft -ausgesprochen oder nicht -ein "Kleinfamilienwappen", warum dann die Führungsberechtigung auf den 8 fachen Großvater ,der Bauer war, und nun mit meinem " Automotiv" im Grab belastet wird ,ausdehen - weil es alle machen ? Wer sein Leben der Gegenwart in Motive faßt ,solle klar sagen ,dies sind wir und jede Rückdatierung unterlassen. Was sollen entfernte Verwandte , die meine Frau, meine Kinder und mich nicht kennen ,bei einer " Entdeckung dieser Verwandten" mit meinen Familiensymbolen ?

Suche ich die Motive nur in der Geschlechtergeschichte, nehme mich nach Möglichkeit fast vollkommen zurück ,entsteht ein Geschlechterwappen und eine Rückdatierung erscheint mehr als sinnvoll, dann jedoch sollte auch die Führungsberechtigung so " historisch " agnatisch sein. Dann ist der Brückenteil zur Geschichte ,zum Herkommen sehr lang und der letzte Teil meiner Brücke, in einer 1 Kindgesellschaft-- sehr kurz...?

- wer jedoch nur ein Wappen möchte, ob Kind und Kegel vorhanden oder nicht, ist auch dort richtig beraten ,wenn er heraldische Grundsätze für sein Wappen- /wir sollten den Begriff Persönlichkeitszeichen vermeiden, er diskriminiert in einer Gesellschaft ,die viele Kinderlose kennt, enhält./- einhält! In der ADW ist ein Krankenhaúswappen ausgewiesen, welches vom Chef ,als Familienwappen geführt wird- Arbeit ist ihm Familie- in einem freien Land ,ist auch dies möglich. Darunter fallen m.E. auch Wappen für Personenvereinigungen- Schwule und Lesben- sie bekunden ,ihre Lebenspartnerschaft steht unter einem gemeinsamen Zeichen= Wappen. Ich erinnere an die Wappenbegriffsstimmung von Sacken... auch eine Einzelpersönlichkeit kann ein Wappen stiften und führen und vererben an Dritte, es hat den gleichen Schutz als Persönlichkeitszeichen wie ein " Familienwappen "
Der Gedanke ,dort Unterschiede zu machen, ist neu und völlig unlogisch:( Beweis gewünscht ?)=

Aus der Fibel :
" Wappen sind nach der treffenden Begriffsbestimmung in Warneckes Handbuch: bleibende ( erbliche ) nach bestimmten Regeln festgestellte Abzeichen eines Einzelmenschen , eines Geschlechts oder einer Körperschaft." S.72


Deshalb ,liebe zahlreiche Einzelmenschen ,stiftet ein Wappen dies macht euch " schöner " und dann gelingt die Partnerwahl noch mal so schnell- Eintragungen in der Roland Wappenrolle jederzeit möglich.. nun im Ernst, wir sollten den § 4 oben ernst nehmen: JEDER hat ein Recht auf ein Wappen, ohne Dikriminierung. Zusammenfassung, wenn ich meine Familie betone bei der Motivwahl, schaffe ich ,ob gewollt oder nicht ,ein /Klein/ familienwappen, wenn ich aushole in der Geschlechtergeschichte , wird es ein Geschlechterwappen- so sollte ich es im Gebrauch auch formulieren.

Was nun machen:


Mein Rat und der ist bei Dr. Peter ausführlich beschrieben, "redendes Wappen "versuchen zu stiften. Mein Wappen verdanke ich Bernhard, er hatte die Idee: B- Odin = Bodin. Leider nicht immer möglich.
von Sacken weist auf folgendes hin:
" Bei redenden Wappen ist die Beziehung auf den Namen oft nicht im Schilde, sondern im Kleinod zu suchen " S.106 Katechismus der Heraldik.

Wenn ich ein solches Motiv wähle ,kann ich problemlos rückdatieren ,ohne Leichen zu schänden, den unabhängig von Charaktereigenschaften, Berufen und Bildung, es sind Namensträger. Auch meine noch unbekannten Verwandten ,tragen diesen ,im Wappen ausgedrückten , gemeinsamen Namen. Ohne Namensbezug ist für Verwandte, dieses Wappen tatsächlich wertlos. Auch die geistige Diebstahlmöglichkeit hält sich in Namensgrenzen- z.B. Bodin kommt relativ wenig vor.. Nun das mögliche Problem- Töchter- Ehenamen...

Wenn der Name erhalten bleibt, bleibt auch der Wappenbezug erhalten ,ohne Enterbung von Enkeln möglich, geht der Namesbezug verloren, bleibt es eine gewisse Zeit noch ein Gedächtniszeichen, geht unter Umständen auf im neuen Allianzwappen und wird gerettet...

Auch eine Anpassung ist möglich- Hausknecht hat ja schon ausführlich auf die Austauschmöglichkeiten der Helmzieren hingewiesen. von Sacken oben- und so entsteht ohne Enterbung -in durch vorgegebene Führungsberechtigungsformulierung von Vereinen- etwas neues aus altem. Das Wappen Bodin weist zweimal auf Bodin hin, problemlos kann eine Bezugsstelle ausgetauscht werden ,bei weiblichen Nachkommen.Wenn es als Gedächtniswappen von Verwandten und seien diese noch so entfernt ,in Jahrhunderten genutzt wird, was kann dem Stifter besseres geschehen ?

Wer ein redendes Wappen stiftet ist in der Führungsberechtigungsformulierung völlig unbegrenzt, die Begrenzung der Wappenverwendung ist im Zeichen begründet. Dies verstehe ich unter Zeichenwahrheit und nicht die Enterbung von Enkeln durch vermeintliche Traditionsbewahrer. Dann ist das Wappen durch den Namen geschützt, ohne BGB § 12, Name und Wappen stellen eine bildliche Einheit in Vergangenheit, Gegenwart und möglicher Zukunft dar. Wenn nicht mehr gegeben ,wird es ein Gedächtniswappen.. Was ist dies ?

Ich antworte mit von Sacken:

" Gedächtniswappen, die von einer Familie oder Gemeinde zum Andenken an ihren Ursprung, Allianz es. geführt werden ... " S.4f.Wenn ein Führungsberechtigter nicht mehr Bodin heißt, kann er sein Bodinwappen jederzeit als Gedächtniswappen an den Stifter führen und umgekehrt, ein Stifter kann auch heute noch ,ein Gedächtniswappen stiften für seine 9 fache Urgroßmutter und auch dieses Zeichen ,weil Wappen ist rechtlich geschützt ,wenn die Stiftung bekannt gemacht wird- siehe dazu die Satzung der Roland Wappenrolle Perleberg.( Am Rande- wir fühlen uns nicht als Rechtsnachfolger des Roland Dresden-Verein zur Förderung der Stamm-Wappen-und Siegelkunde_ Roland Perleberg ! sind wir )

Der Stifter ist frei in seiner Motivwahl ist und bleibt mein Grundsatz, jedoch durch die Wahrnehmung der Freiheit ,engt er sich ein, in welcher Richtung- legt er fest. In der Zeit der Heroldsämter- deren Verlust beklagt wird von einigen- gab es diese Freiheit nicht.

" Andererseits gibt es tatsächlich Wappenbilder , die einen sinnbildlichen Sinn haben. So z.B. erhielten fast alle 1871 neugeadelten Geschlechter des Preußischen Schwertadels das Eiserne Kreuz in das Wappen " Fibel S. 12

Was sagt ein Adelwappen mit EK 2003 aus ,
wenn der Träger Wehrdienstverweigerer sei- den Bruch mit der Geschlechtertradition ?


Und zum Thema Heroldsamt nicht vergessen: es wurden bis auf die Ausnahme Sachsen, nur Wappen des Adels eingetragen, fast keines der in der GwF gezeigten Wappen ,hätte eine Chance gehabt. " Gegenwärtig werden Wappen amtlich an Bürgerliche nur im Freistaate Sachsen verliehen, und zwar durch die `Sächsische Stiftung für Familienforschung`Dresden Friesenstr.6" Fibel S.75

Deshalb erschien dann auch bald die DWR 1922.

" Um ein neu angenommenes Wappen festzulegen , empfielt sich dessen (kostenlose) Eintragung in die vom Verein Herold angelegte" Wappenbilder-Sammlung" und in das " Bürgerliche Wappenbuch". derartige neu angenommene Wappen nicht adeliger Geschlechter genießen in Deutschland nur einen äußertst beschränkten Rechtsschutz " Fibel S. 17

Nun kostenlos ist die Eintragung in die, von unserem Verein geführte Wappenrolle nicht, jedoch ,wer sich bis zum Jahresende 2009 dafür entscheidet ,bekommt es zum Selbstkostenpreis von uns- man kann uns beim Wort nehmen !

Wer den Begriff bürgerliche Wappen verwendet, meint leider nicht den Staatsbürger- dies sind wir alle, sondern den historischen Ständebegriff: Adel
Bürger
Bauern


Zitat: Ingo Bodin
Quelle: http://www.gemeinschaft-wappenfuehrende ... f=4&t=4700


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 1 Beitrag ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de