Alle Daten aus Siebmacher Band 9, Teil 1, Seite 8, Tafel 14.
In wie fern die Familie berechtigt ist das gefundene Wappen auch zu führen, kann nur eine Nachforschung im Mannesstamm der Familie klären, da ja bekannterweise Namensgleichheit nicht auch Wappengleichheit bedeutet und sich hier u. U. um ein okkupiertes Wappen einer Familie gleichen Namens handeln könnte???....
Gruß PEER
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